Vergleichsentgelt der ZAV: So gelingt die Arbeitsbedingungsprüfung ohne Verzug
Warum Visumsanträge an der ZAV-Lohnprüfung scheitern: Wie das Vergleichsentgelt nach § 39 AufenthG ermittelt wird und worauf Arbeitgeber achten müssen.
Vor der Erteilung eines Visums zur Beschäftigung (§ 18a, § 18b, § 19c AufenthG) schaltet die Deutsche Botschaft oder die Ausländerbehörde die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ein. Der gesetzliche Auftrag der ZAV nach § 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) lautet: Prüfung der Gleichwertigkeit der Arbeitsbedingungen.
Viele deutsche Geschäftsführer und Personalverantwortliche erleben hierbei eine böse Überraschung: Obwohl sich Betrieb und Kandidat auf einen Arbeitsvertrag geeinigt haben und der gesetzliche Mindestlohn deutlich überschritten wird, lehnt die ZAV die Vorabzustimmung ab oder verlangt zeitraubende Nachbesserungen. Der Grund: Das angebotene Gehalt liegt unter dem regionalen Vergleichsentgelt der Branche. Wer die Prüfkriterien der ZAV versteht und seinen Arbeitsvertrag von Beginn an normgerecht gestaltet, vermeidet monatelange Verfahrensverzögerungen.
1. Der gesetzliche Prüfauftrag nach § 39 AufenthG & § 36 BeschV
Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG darf die Zustimmung zur Beschäftigung nur erteilt werden, wenn:
„der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird.“
Der Gesetzgeber will damit zwei Ziele erreichen: Den Schutz des ausländischen Arbeitnehmers vor Lohndumping und Ausbeutung sowie den Schutz des inländischen Arbeitsmarktes vor unlauterem Unterbietungswettbewerb.
Die ZAV prüft im Rahmen der sogenannten Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis drei zentrale Dimensionen:
- Bruttogehalt (Stundenlohn & Monatsgehalt): Entspricht die Vergütung den tariflichen oder ortsüblichen Sätzen?
- Arbeitszeit & Überstunden: Liegt die Wochenarbeitszeit im üblichen Rahmen (38,5 bis 40 Stunden) und sind Überstundenzuschläge geregelt?
- Urlaubstage: Werden mindestens die gesetzlichen Mindesturlaubstage (20 Tage bei 5-Tage-Woche) oder die branchentypischen 28 bis 30 Urlaubstage gewährt?
2. Wie ermittelt die ZAV das Vergleichsentgelt?
Die Prüfung erfolgt nach einer festen behördlichen Hierarchie:
- 1. Priorität: Tarifvertragliche Bindung: Ist der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden (z. B. Metall- und Elektroindustrie, DEHOGA, TVöD), muss der ausländische Mitarbeiter exakt in die für seine Qualifikation und Tätigkeit vorgesehene Entgeltgruppe eingestuft werden. Ein Abweichen nach unten ist unzulässig.
- 2. Priorität: Allgemeinverbindliche Tarifverträge: In Branchen mit allgemeinverbindlichen Mindestentgelten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) – wie dem Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Gerüstbau oder der Pflege – gelten zwingende Lohnuntergrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen.
- 3. Priorität: Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, zieht die ZAV die statistischen Daten des BA-Entgeltatlas für die jeweilige Berufsgruppe (Klassifikation der Berufe KldB 2010), das Alter und die Region heran. In der Regel verlangt die ZAV ein Gehalt, das mindestens im Bereich des unteren Quartils (25%-Perzentil) oder des Medians für vergleichbare Tätigkeiten liegt.
| Beschäftigungsform | Rechtsgrundlage | Lohnanforderung ZAV |
|---|---|---|
| Anerkannte Fachkraft | § 18a / § 18b AufenthG | Ortsübliches Vergleichsentgelt (mind. 25%-Perzentil Entgeltatlas) |
| Anerkennungspartnerschaft | § 16d Abs. 3 AufenthG | Mindestgehalt nach § 2a BeschV (2026: mind. 45% der BBG = ca. 2.900 € brutto) |
| Berufsausbildung | § 16a AufenthG | Tarifliche Ausbildungsvergütung bzw. Mindestausbildungsvergütung |
| EU Blaue Karte | § 18g AufenthG | Gesetzliche Mindestgehaltsschwelle (ZAV-Zustimmung entfällt meist!) |
3. Typische Fehler, die zur Ablehnung durch die ZAV führen
- Einstufung als ungelernter Helfer trotz Fachkraftvisum: Wer eine anerkannte Fachkraft nach § 18a einstellen möchte, ihr im Vertrag jedoch nur einen Helferlohn knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn zahlt, erhält eine sofortige Ablehnung wegen eklatanten Lohnabstands.
- Pauschale Überstundenabgeltung im Kleinbetrieb: Klauseln wie „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ beanstandet die ZAV bei Fachkräften im Handwerk oder in der Gastronomie regelmäßig, wenn kein angemessenes Grundgehalt gezahlt wird.
- Falsche KldB-Berufskennziffer: Wenn die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag nicht zur angegebenen Kennziffer passt (z. B. Kennziffer für Ingenieure angegeben, aber nur technische Zeichneraufgaben beschrieben), fordert die ZAV aufwendige Nachprüfungen.
4. Fristen und Vorabzustimmung nach § 36 BeschV
Nach Eingang der vollständigen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis gilt nach § 36 Abs. 3 BeschV eine behördliche Friktionsfrist von zwei Wochen: Reagiert die ZAV innerhalb von zwei Wochen nicht mit Rückfragen oder einer Ablehnung, gilt die Zustimmung kraft Gesetzes als erteilt (Zustimmungsfiktion).
DMF Talents stimmt Gehaltsstrukturen und Tätigkeitsbeschreibungen bereits vor der Einreichung direkt mit dem zuständigen Arbeitgeber-Service der ZAV ab, um Rückfragen im Keim zu ersticken und Zustimmungen in Rekordzeit zu erwirken.
5. Checkliste für Arbeitgeber vor Einreichung des Vertrags
- Entgeltatlas abgleichen: Prüfen Sie das geplante Gehalt vorab im Online-Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit für Ihren Landkreis.
- Sachbezüge transparent ausweisen: Werden Kost und Logis gestellt, müssen die Werte nach der amtlichen Sachbezugsverordnung klar beziffert und arbeitsvertraglich fixiert werden.
- Arbeitszeit exakt beziffern: Vermeiden Sie schwammige Formulierungen wie „nach betrieblichem Bedarf“; vereinbaren Sie eine feste Wochenstundenzahl (z. B. 40 Stunden).
Vermeiden Sie Ablehnungen bei der ZAV-Prüfung. DMF Talents garantiert rechtssicher abgestimmte Arbeitsverträge für eine reibungslose Visumerteilung.
Suchen Sie qualifizierte Fachkräfte oder Auszubildende?
DMF Talents begleitet deutsche Unternehmen bei der passgenauen Auswahl, rechtssicheren FEG-Visabeschleunigung und nachhaltigen betrieblichen Integration von Talenten aus Vietnam.



