Betriebliche Sprachförderung: Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) für Arbeitgeber
Bis zu 100 % Lehrgangskosten und 75 % Lohnfortzahlung: Wie Unternehmen Sprachkurse für ausländische Mitarbeiter über die Bundesagentur für Arbeit finanzieren.
Internationale Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten bringen fundierte fachliche Qualifikationen mit. Für den langfristigen Erfolg im Unternehmen entscheidet jedoch die sprachliche Handlungssicherheit: Das Verstehen komplexer Sicherheitsvorschriften, die kollegiale Übergabe am Schichtende und die souveräne Kommunikation mit Kunden und Patienten verlangen solide Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 GER.
Viele Arbeitgeber scheuen die hohen Kosten für berufsbegleitenden Sprachunterricht und die Freistellung von der Arbeitszeit. Was viele Geschäftsführer und HR-Manager nicht wissen: Die Bundesagentur für Arbeit fördert betriebliche Weiterbildungen und arbeitsplatzbezogene Sprachkurse über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) mit massiven finanziellen Zuschüssen – bei Kleinstbetrieben werden bis zu 100 Prozent der Kurskosten übernommen.
Die Förderstaffel nach Betriebsgröße gemäß § 82 SGB III: Bis zu 100 % Zuschuss zu den Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) für freigestellte Mitarbeiter.
1. Gesetzliche Förderkriterien nach § 82 SGB III
Damit eine betriebliche Sprach- oder Weiterbildungsmaßnahme förderfähig ist, müssen folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Umfang der Maßnahme: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).
- Akkreditierung nach AZAV: Maßnahmenträger und Lehrgang müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) von einer fachkundigen Stelle zertifiziert sein. Reine interne Firmenschulungen sind nicht förderfähig.
- Vermittlung zukunftsorientierter Kompetenzen: Die Maßnahme muss über eine rein arbeitsplatzbezogene Kurzunterweisung hinausgehen und Fertigkeiten vermitteln, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind (berufsbezogenes Deutsch, Fachwortschatz Handwerk, Pflege oder Industrie).
- Bestehendes Arbeitsverhältnis: Der Mitarbeiter muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
2. Die Förderstaffel nach Unternehmensgröße
Die Höhe der staatlichen Zuschüsse richtet sich gestaffelt nach der Mitarbeiterzahl des Unternehmens:
| Unternehmensgröße | Zuschuss zu den Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) | Eigenanteil des Arbeitgebers |
|---|---|---|---|
| Kleinstbetriebe (< 10 Beschäftigte) | bis zu 100 % | bis zu 75 % | 0 % Kurskosten / 25 % Lohn |
| Kleine & mittlere Betriebe (10–249 MA) | bis zu 50 % | bis zu 50 % | 50 % Kurskosten / 50 % Lohn |
| Größere Betriebe (250–2.499 MA) | bis zu 25 % | bis zu 25 % | 75 % Kurskosten / 75 % Lohn |
| Großkonzerne (ab 2.500 MA) | bis zu 15 % | bis zu 20 % | 85 % Kurskosten / 80 % Lohn |
Besonderer Bonus: Liegt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Weiterbildung vor oder gilt ein tarifvertraglicher Weiterbildungsanspruch, können sich die Fördersätze um weitere 5 bis 15 Prozentpunkte erhöhen (§ 82 Abs. 2 SGB III).
3. Der Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ): Lohnkosten während der Schulung abfedern
Neben den reinen Unterrichtskosten stellt der Arbeitsausfall für Betriebe das größte Hindernis dar. Hier greift der Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ nach § 82 Abs. 5 SGB III):
- Stellt der Arbeitgeber die Fachkraft für den Besuch eines Intensivsprachkurses bezahlt von der Arbeit frei, erstattet die Bundesagentur für Arbeit einen prozentualen Anteil des Bruttoarbeitsentgelts inklusive der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge.
- Bei einem Handwerksbetrieb mit 8 Mitarbeitern übernimmt die Arbeitsagentur beispielsweise 100 Prozent der Sprachkursgebühren und erstattet 75 Prozent des Gehalts für die Stunden, in denen der Mitarbeiter die Schulbank drückt.
4. Kombination mit DeuFöV-Sprachkursen des BAMF
Neben dem SGB III existieren staatliche berufsbezogene Sprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
- Für Auszubildende sind DeuFöV-Kurse (z. B. Zielsprachniveau B2) in der Regel vollständig kostenfrei.
- Für Beschäftigte fällt lediglich ein geringer Eigenanteil an, der vom Arbeitgeber steuerfrei als Weiterbildungskosten übernommen werden kann (§ 3 Nr. 19 EStG).
5. Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Beantragung bei der Agentur für Arbeit
So sichern sich Personalabteilungen die staatliche Förderung:
- Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber-Service (AG-S): Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren regionalen Firmenkundenberater der Arbeitsagentur und bekunden Sie den Weiterbildungsbedarf.
- Auswahl eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers: Wählen Sie eine Sprachschule, die über eine gültige AZAV-Zertifikatsnummer verfügt und flexible Online- oder Abendkurse anbietet.
- Gemeinsamer Förderantrag: Arbeitgeber und Mitarbeiter stellen den Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss und Ausstellung eines Weiterbildungsgutscheins vor Beginn der Maßnahme.
- Abrechnung & Auszahlung: Die Sprachschule rechnet die Lehrgangskosten direkt mit der Arbeitsagentur ab; der Arbeitgeber ruft den Lohnkostenzuschuss monatlich über Abrechnungslisten ab.
DMF Talents berät Partnerbetriebe bei der Auswahl geeigneter Sprachbildungsträger und vermittelt AZAV-akkreditierte Kooperationspartner.
Erfahren Sie mehr über unsere Fördermittelberatung unter Für Arbeitgeber: Transparenz & Qualität oder erfassen Sie Ihren Personalbedarf unverbindlich.
Suchen Sie qualifizierte Fachkräfte oder Auszubildende?
DMF Talents begleitet deutsche Unternehmen bei der passgenauen Auswahl, rechtssicheren FEG-Visabeschleunigung und nachhaltigen betrieblichen Integration von Talenten aus Vietnam.



