Girokonto für internationale Mitarbeiter: Basiskonto nach ZKG ohne Schufa
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Girokonto für internationale Mitarbeiter: Basiskonto nach ZKG ohne Schufa

Keine Schufa-Historie, Kontoeröffnung verweigert? Wie Arbeitgeber internationalen Fachkräften helfen, nach dem ZKG rechtssicher ein Gehaltskonto zu eröffnen.

Die Fachkraft aus Vietnam ist wohlbehalten in Deutschland gelandet, die Begrüßung im Betrieb war herzlich und der erste Arbeitstag steht bevor. Doch schon in der ersten Arbeitswoche stößt die Personalabteilung auf eine scheinbar banale, im Alltag aber hochgradig zeitraubende Hürde: Die pünktliche Überweisung der Ausbildungsvergütung oder des ersten Monatsgehalts scheitert daran, dass die örtliche Bank die Eröffnung eines Girokontos verweigert.

Die Begründungen der Filialbanken klingen oft abweisend: „Keine deutsche Schufa-Historie vorhanden“, „Elektronischer Aufenthaltstitel liegt noch nicht vor, Visum im Pass reicht nicht aus“ oder „Unzureichende Deutschkenntnisse für das Beratungsgespräch“. Was viele Arbeitgeber und Bankmitarbeiter nicht wissen: Jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, hat nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Basiskontos – vollkommen unabhängig von Schufa-Einträgen oder Bonitätsprüfungen.

Girokonto-Eröffnung nach dem ZKG

1. Der gesetzliche Anspruch auf das Basiskonto (§§ 31 ff. ZKG)

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) setzt die europäische Zahlungskonten-Richtlinie (Richtlinie 2014/92/EU) in deutsches Recht um. Kernstück ist der Kontrahierungszwang der Kreditinstitute nach § 31 ZKG:

  • Jede Bank und Sparkasse, die Girokonten für Verbraucher anbietet, muss jedem Berechtigten auf Antrag ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) eröffnen.
  • Zum Kreis der Berechtigten gehören nach § 31 Abs. 1 ZKG ausdrücklich auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Personen mit einem gültigen Visum oder einer Duldung.
  • Die Bank darf den Antrag nur in gesetzlich eng begrenzten Ausnahmefällen ablehnen (§ 35 ZKG) – beispielsweise wenn der Antragsteller bereits ein anderes funktionsfähiges Zahlungskonto in Deutschland besitzt oder die Bank wegen einer Straftat gegen die Bank geschädigt hat.

[!IMPORTANT]
Keine Ablehnung wegen fehlender Schufa: Das Basiskonto wird als reines Guthabenkonto ohne Dispositionskredit geführt. Daher ist eine negative oder gänzlich fehlende Schufa-Auskunft kein gesetzlich zulässiger Ablehnungsgrund!

2. Welche Dokumente für die Kontoeröffnung zwingend nötig sind

Um die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) rechtssicher abzuschließen, benötigt der Mitarbeiter:

  1. Gültiger vietnamesischer Reisepass: Amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
  2. Gültiger Aufenthaltstitel: Das von der deutschen Botschaft in Hanoi ausgestellte Visum (D-Visum nach § 16a, § 18a etc.) im Reisepass reicht für die Kontoeröffnung vollkommen aus. Ein Warten auf die Plastikkarte des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist rechtlich nicht erforderlich.
  3. Amtliche Meldebescheinigung: Nachweis des Wohnsitzes vom Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Gemeinde.
  4. Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID): Wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach der Anmeldung automatisch per Brief zugestellt. Banken eröffnen das Konto in der Regel bereits vorab, wenn die Steuer-ID innerhalb von 90 Tagen nachgereicht wird.

3. Filialbank oder moderne Direktbank / Neobank?

Für Arbeitgeber lohnt es sich, den effizientesten Weg für ihre internationalen Fachkräfte zu wählen:

  • Örtliche Sparkassen & Volksbanken: Vorteil: Persönliche Ansprechpartner vor Ort und flächendeckendes Geldautomatennetz im ländlichen Raum. Nachteil: Oft starre Filialprozesse und Terminwartezeiten von 1 bis 2 Wochen.
  • Direktbanken & Neobanken (z. B. N26, Revolut, C24): Vorteil: Eröffnung komplett per Smartphone-App innerhalb von 15 Minuten via Video-Ident-Verfahren; englische und teilweise mehrsprachige Menüführung; sofortige Bereitstellung einer deutschen IBAN für die Gehaltsabrechnung.
  • Empfehlung aus der Praxis: Für den schnellen Gehaltseingang in Monat 1 empfiehlt sich die rasche Eröffnung bei einer etablierten Direktbank mit deutscher IBAN, während ein lokales Sparkassenkonto bei Bedarf später in Ruhe eingerichtet werden kann.
KriteriumTraditionelle FilialbankMobile Neobank
Eröffnungsdauer7 bis 14 Tage (Filialtermin)15 bis 30 Minuten (App-basiert)
LegitimationVorlage im Original am SchalterVideo-Ident / PostIdent
Schufa-PrüfungOft fälschlich als Hürde genanntKeine Bonitätsprüfung bei Basiskonto
Sprachen AppMeist nur DeutschEnglisch, Französisch, Spanisch

4. Schutz vor dubiosen Geldtransfer-Kanälen

Viele ausländische Mitarbeiter senden regelmäßig Teile ihres Gehalts an ihre Familien in Vietnam:

  • Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter davor warnen, illegale oder unregulierte Bargeldkuriere (sogenannte „Hawala-Netzwerke“) zu nutzen, da hierbei Betrugsgefahr und Risiken nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) drohen.
  • Seriöse Alternativen sind lizenzierte Online-Überweisungsdienste (wie Wise, Remitly oder Western Union), die transparente Wechselkurse und direkte Gutschriften auf vietnamesische Bankkonten (Vietcombank, Techcombank, BIDV) bieten.

5. Leitfaden für Personalabteilungen: Kontoeröffnung in 3 Schritten

  1. Unterlagenmappe vorbereiten: Stellen Sie dem Mitarbeiter für den Banktermin eine Mappe mit Passkopie, Meldebescheinigung und einer kurzen Bestätigung des Arbeitgebers zusammen („Herr/Frau X ist seit Datum bei uns als Fachkraft/Azubi beschäftigt“).
  2. Begleitperson bestimmen: Bitten Sie in der ersten Woche einen Kollegen oder Integrationspaten, den Mitarbeiter zum Banktermin zu begleiten, um eventuelle Rückfragen zur Kontoart direkt zu klären.
  3. Musterantrag auf Basiskonto bereithalten: Sollte eine Bankfiliale die Eröffnung blockieren, verweisen Sie höflich auf den gesetzlichen Anspruch nach § 31 ZKG und nutzen Sie das offizielle Antragsformular der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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