DeuFöV-Förderung nach § 45a AufenthG: Bis zu 100 % staatliche Zuschüsse für betriebliche Sprachkurse
Sprachförderung ohne hohe Betriebskosten: Erfahren Sie, wie Unternehmen staatliche Zuschüsse für berufsbezogenes Deutsch nach § 45a AufenthG nutzen.
Sichere Deutschkenntnisse am Arbeitsplatz sind der wichtigste Erfolgsfaktor für fehlerfreie Arbeitsabläufe, Unfallvermeidung und eine harmonische Teamkultur. Doch selbst Fachkräfte, die mit einem soliden B1-Zertifikat aus Vietnam einreisen, stoßen im hektischen Arbeitsalltag an Grenzen, wenn es um branchenspezifisches Fachvokabular, regionale Dialekte oder anspruchsvolle Dokumentationspflichten geht.
Viele Unternehmen zögern jedoch, zusätzliche Sprachkurse während der Beschäftigung anzubieten, weil sie hohe Kosten für Sprachschulen oder Arbeitszeitausfälle fürchten. Hier setzt das staatliche Förderprogramm der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG (DeuFöV) an.
Über dieses Programm, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird, können Betriebe für ihre internationalen Beschäftigten hochwertige, zertifizierte Sprachkurse in Anspruch nehmen – für kleine und mittlere Betriebe oft zu 100 % kostenfrei.
Dieser Fachbeitrag erläutert den Förderablauf, die Staffelungen der Kostenübernahme und die betriebliche Organisation.
Der Ablauf zur Beantragung der DeuFöV-Sprachförderung
Die Beantragung und Durchführung betrieblicher DeuFöV-Kurse erfolgt in vier klar definierten Schritten:
Der vierstufige Weg zur geförderten Sprachweiterbildung: Vom internen Bedarf über den Berechtigungsschein bis zur Kostenübernahme durch das BAMF.
| Schritt im Verfahren | Zuständigkeit | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
| 1. Bedarfsfeststellung | Betrieb & Fachkraft | Bestimmung des angestrebten Sprachziels (z. B. B1 auf B2 oder Fachmodul Technik/Pflege) |
| 2. Berechtigungsschein | Bundesagentur für Arbeit (BA) | Ausstellung der Teilnahmeberechtigung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte |
| 3. Trägerauswahl & Anmeldung | Betrieb | Wahl einer BAMF-zertifizierten Sprachschule (Präsenzunterricht, Abendkurs oder Online-Format) |
| 4. Kostenübernahme | BAMF / Sprachschule | Direkte Abrechnung zwischen Sprachkursträger und Bundesamt (Kostenbefreiung für KMU) |
Detaillierte Merkblätter zur Durchführung stellt die Bundesagentur für Arbeit zur DeuFöV-Förderung bereit.
Förderhöhe: Welche Betriebe zahlen wie viel?
Die Deutsch-Sprachförderverordnung (DeuFöV) unterscheidet bei der Kostenbeteiligung nach der Unternehmensgröße:
| Unternehmensgröße | Mitarbeiteranzahl | Kostenbeteiligung des Betriebs | Förderung durch den Bund |
|---|---|---|---|
| Kleine & mittlere Betriebe (KMU) | Unter 250 Beschäftigte | 0 Euro (100 % Kostenbefreiung) | 100 % Übernahme der Kurs- & Prüfungskosten |
| Großunternehmen | Ab 250 Beschäftigte | 50 % der festgelegten Kostensätze (ca. 2,56 € pro U-Std.) | 50 % staatlicher Zuschuss |
| Abschlussprüfung (telc / Goethe) | Unabhängig von Betriebsgröße | Kostenlos für Teilnehmer und Betrieb | 100 % Kostenübernahme für die Erstprüfung |
Das bedeutet: Für die überwiegende Mehrheit der mittelständischen Betriebe und Handwerksunternehmen fallen für den eigentlichen Sprachunterricht und das abschließende B2-Zertifikat keinerlei Schulungskosten an.

Praxisorientierter Spracherwerb: Geförderte Kurse vermitteln gezielt Telefonate, Kundenkorrespondenz und branchenspezifische Fachbegriffe.
Kursformate: Flexibel integrierbar in den Schichtplan
Die Sprachförderung nach § 45a AufenthG ist modular aufgebaut und umfasst in der Regel 400 bis 500 Unterrichtsstunden:
- Berufsbegleitende Abendkurse: Zwei bis drei Abende pro Woche à 3–4 Unterrichtsstunden.
- Wochenendkurse: Samstagsunterricht für Schichtarbeiter in Produktion oder Gastronomie.
- Virtuelle Klassenzimmer (Online-Kurse): Ortsunabhängige Teilnahme über interaktive Videoplattformen mit muttersprachlichen Dozenten.
- Spezielle Fachmodule: Branchenspezifische Fachkurse für akademische Heilberufe, Pflegeberufe, kaufmännische Berufe oder gewerblich-technische Berufe.
Kombination mit Lohnkostenzuschüssen nach § 82 SGB III
Findet die Sprachweiterbildung ganz oder teilweise während der bezahlten regulären Arbeitszeit statt, können Unternehmen die DeuFöV-Förderung mit den Instrumenten des Qualifizierungschancengesetzes (§ 82 SGB III) kombinieren.
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (AG-S) gewährt abhängig von der Unternehmensgröße signifikante Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
- Kleinstbetriebe (unter 10 Mitarbeiter): Bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss für die freigestellte Weiterbildungszeit.
- Kleinere und mittlere Betriebe (10 bis 249 Mitarbeiter): Bis zu 50 % Zuschuss zum fortgezahlten Gehalt.
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 19 EStG: Sämtliche vom Arbeitgeber übernommenen Bildungsaufwendungen oder Nebenleistungen (wie Fahrkosten oder Lehrbücher) gelten als steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen, da sie die berufliche Beschäftigungsfähigkeit sichern.
Die Beantragung erfolgt unbürokratisch über das digitale eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit, sodass Betriebe ohne zeitaufwendigen Papierkrieg von den Fördermitteln profitieren.
In der Praxis vereinbaren zukunftsorientierte Betriebe oft ein paritätisches Zeitmodell: Zwei bis drei Wochenstunden des Sprachunterrichts werden als bezahlte Arbeitszeit gutgeschrieben, während die Fachkraft die verbleibenden Stunden in ihrer Freizeit absolviert. Diese partnerschaftliche Regelung signalisiert echte Wertschätzung und steigert die Lernmotivation des Mitarbeiters messbar.
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