Chancenkarte und Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Was ändert sich für Arbeitgeber?
Was bringt die Chancenkarte deutschen Unternehmen? Erfahren Sie, wie Betriebe Kandidaten vor Ort erproben und unkompliziert in eine Festanstellung übernehmen.
Mit der vollständigen Umsetzung des reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) hat die Bundesregierung das deutsche Zuwanderungsrecht grundlegend modernisiert. Zu den prominentesten Neuerungen gehört die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche (§ 20a und § 20b AufenthG). Sie basiert auf einem transparenten Punktesystem und ermöglicht es ausländischen Talenten, auch ohne vorliegenden Arbeitsvertrag zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen.
Für deutsche Unternehmen – insbesondere mittelständische Betriebe und Handwerksbetriebe – eröffnet die Chancenkarte völlig neue Rekrutierungsmöglichkeiten: Statt Kandidaten rein digital auf Distanz bewerten zu müssen, können Betriebe Bewerber im Rahmen einer zweiwöchigen Probebeschäftigung direkt am Arbeitsplatz im Werk, auf der Baustelle oder in der Pflegeeinrichtung kennenlernen.
Dieser Leitfaden erläutert die Funktionsweise der Chancenkarte, das Punktesystem und die Handlungsschritte für Arbeitgeber.
Das Punktesystem der Chancenkarte im Überblick
Das Punktesystem der Chancenkarte: Kriterien, Punktwerte und Voraussetzungen für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland.
Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen Bewerber aus Drittstaaten wie Vietnam zunächst unverzichtbare Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Berufs- oder Hochschulabschluss: Ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.
- Sprachnachweis: Mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 (nach GER) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2.
- Finanzielle Absicherung: Nachweis des Lebensunterhalts für die Dauer des Aufenthalts (z. B. über ein Sperrkonto oder eine Nebenbeschäftigung).
Wer diese Grundkriterien erfüllt, muss im nachgelagerten Punktekatalog mindestens sechs Punkte erreichen:
| Kriterium | Punkte | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Teilanerkennung (BQFG) | 4 Punkte | Defizitbescheid einer deutschen Kammer liegt vor |
| Berufserfahrung | 3 Punkte 2 Punkte | Mindestens 5 Jahre Berufspraxis in den letzten 7 Jahren Mindestens 2 Jahre Berufspraxis in den letzten 5 Jahren |
| Sprachkenntnisse | 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt | Deutsch B2 Deutsch B1 Deutsch A2 |
| Alter | 2 Punkte 1 Punkt | Unter 35 Jahre alt zum Antragszeitpunkt Zwischen 35 und 40 Jahre alt |
| Engpassberuf (Mangelberuf) | 1 Punkt | Berufsausbildung in einem offiziellen Mangelberuf (z. B. MINT, Gesundheit, Handwerk) |
| Voraufenthalt in Deutschland | 1 Punkt | Mindestens 6 Monate legaler Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren |
Offizielle Hinweise und den Selbst-Check für Bewerber stellt das Bundesportal Make it in Germany zur Chancenkarte bereit.
Probebeschäftigung: Der größte Hebel für den Mittelstand
Bislang war ein persönliches Probearbeiten für Kandidaten aus Drittstaaten visumrechtlich kaum realisierbar. Die Chancenkarte schließt diese Lücke:
- Zweiwöchige Probebeschäftigung: Inhaber der Chancenkarte dürfen bei einem potenziellen Arbeitgeber bis zu zwei Wochen Probe arbeiten (oder eine Probearbeitswoche absolvieren). Ziel dieser Maßnahme ist es, festzustellen, ob die fachliche und menschliche Passung für eine spätere Festanstellung gegeben ist.
- Erlaubte Nebenbeschäftigung: Zusätzlich dürfen Inhaber einer Chancenkarte ab Tag eins bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Dies sichert deren Lebensunterhalt und erlaubt es Betrieben, Kandidaten bereits als Teilzeitkraft einzubinden.
Der nahtlose Titelwechsel: Keine erneute Ausreise erforderlich
Hat sich der Kandidat in der Probebeschäftigung bewährt und bietet das Unternehmen einen regulären Arbeitsvertrag an, greift ein wesentlicher Verfahrensvorteil:
Keine Ausreise erforderlich: Der Arbeitnehmer muss für das reguläre Arbeitsvisum nicht mehr nach Vietnam zurückreisen, um das Verfahren bei der Botschaft neu zu durchlaufen. Die Umwandlung in den regulären Aufenthaltstitel erfolgt direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde im Inland:
- In die Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
- In die Fachkraft mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG)
- In die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)

Direkter Austausch mit deutschen Arbeitgebern: Delegationsbesuch zur Begutachtung qualifizierter Kandidatenprofile.
Chancenkarte vs. Direktvermittlung: Was passt zu Ihrem Betrieb?
Die Chancenkarte ist eine wertvolle Ergänzung des bewährten beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81a AufenthG):
- Wann ist die Chancenkarte ideal? Wenn Ihr Unternehmen Kandidaten vor einer langfristigen Verpflichtung zwingend persönlich in der Werkstatt oder auf der Station erleben möchte.
- Wann bleibt die Direktvermittlung (§ 18a / § 81a) besser? Wenn Sie feste Planungsdaten für den Vollzeitstart benötigen und die gesamte Organisation (Auswahl, Vorabzustimmung, Visum) vorab verbindlich regeln möchten.
Finden Sie qualifizierte Talente mit DMF Talents
DMF Talents begleitet beide Wege: Wir qualifizieren motivierte Kandidaten in Vietnam vor, stellen sicher, dass alle Punktkriterien erfüllt sind, und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und der Inlandsanmeldung.
Möchten Sie mehr über die neuen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erfahren? Informieren Sie sich über unser Angebot unter Fachkräftevermittlung mit DMF oder erfassen Sie Ihre offenen Stellen unter Personalbedarf melden.
Suchen Sie qualifizierte Fachkräfte oder Auszubildende?
DMF Talents begleitet deutsche Unternehmen bei der passgenauen Auswahl, rechtssicheren FEG-Visabeschleunigung und nachhaltigen betrieblichen Integration von Talenten aus Vietnam.



